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Allgemeine Geschäftsbedingungen der HHL Trading Handelshaus Lichtenstein GmbH

I. Allgemeines
Die AGB gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und LICHTENSTEIN in Deutschland. Hiermit wird zugleich Einkaufs- und Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte, ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass sie zwischen LICHTENSTEIN und dem Kunden vorher schriftlich vereinbart worden sind.
Alle Vereinbarungen, die zwischen LICHTENSTEIN und dem Kunden im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in den AGB und dem Kaufvertrag schriftlich niedergelegt.

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen allein aufgrund der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen für alle zukünftigen Geschäftsvorgänge.
Andere Vereinbarungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. In gleicher Weise bedürfen alle und gegenüber im Rahmen der Abwicklung der Verkaufsverträge oder nach Maßgabe dieser Bedingungen abzugebenden Erklärungen der Schriftform. Eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses oder anderer vereinbarter Formvorschriften ist nur im Einzelfall und nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung möglich. Auch eine davon abweichende tatsächliche Übung führt nicht zur Aufhebung der Formvorschriften.
 
II. Angebot, Auftrag, Bestätigung
Die Vertragssprache ist deutsch. Sämtliche Angebote sind freibleibend in Bezug auf technische Änderungen sowie sonstige Änderungen, wie etwa in der Form, Farbe und / oder im Gewicht des Produkts. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Firmen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Vereine, Behörden, Schulen und Universitäten sowie alle anderen öffentlichen Einrichtungen innerhalb Deutschlands. Das Angebot richtet sich nicht an Endverbraucher im Sinne des BGB und der Preisabgabeverordnung.
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog, der zur Abgabe eines Angebots auffordert. Nach Eingabe der persönlichen Daten durch den Kunden und durch Anklicken des Buttons “jetzt kaufen“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung (Angebot auf Abschluss eines Vertrags) über die im Warenkorb enthaltenen Waren/Dienstleistungen ab. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf bleibt, soweit anderes nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, vorbehalten.

Eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung Seitens LICHTENSTEIN folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Die Annahme des Kaufvertrages hängt von LICHTENSTEIN ab und kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung (Annahme des Angebots) per Email, Telefon oder Lieferung der Waren zustande.
Unsere Verkaufsangestellten und Reisevertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden, Zusicherungen etc. zu geben, die über den Inhalt unserer Preislisten oder einer von uns erstellten schriftlichen Auftragsbestätigung hinausgehen.
 
Bei einer Stornierung des Vertrages seitens des Kunden berechnet LICHTENSTEIN 20% Gebühren des Warennetto-Bestellwertes. 

Alle Informationen, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die an den Käufer oder Dritte weitergegeben werden, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen anderen Personen als dem Käufer bzw. dem Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
 
III. Preise
Der in der Preisliste ausgewiesene Preis ist freibleibend. Es gelten die Online-Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Preisangaben verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder USD Schwankungen eintreten. Diese werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen.
Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung trägt der Kunde. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders in der jeweiligen Bestellung vereinbart, der Wahl von LICHTENSTEIN überlassen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden auch bei „Freisendungen“; Transportversicherungen werden von LICHTENSTEIN auf Kosten des Kunden veranlasst, sofern die Parteien hierüber keine andere Vereinbarung getroffen haben. Die voraussichtliche Lieferzeit ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Ab EURO 500,00 netto Warenwert erfolgt die Lieferungen innerhalb Deutschlands frachtfrei.
 
IV. Zahlung
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, sofort fällig und zahlbar.
Entstehen nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, innerhalb angemessener Frist Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht fristgerecht nach, sind wir nach Fristablauf zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Zahlungen sind vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderweitigen Anweisung ausschließlich an uns direkt zu leisten. Unsere Mitarbeiter, insbesondere auch unsere Außendienstmitarbeiter (Handelsvertreter und Reisende) sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur berechtigt, wenn sie hierzu durch uns schriftlich ermächtigt worden sind.
Schecks und Wechsel werden nur nach unserem freien Belieben und in jedem Fall nur erfüllungshalber angenommen. Die hierbei an- fallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen und werden gesondert erhoben.

Hat der Käufer eine Zahlung nicht termingerecht geleistet oder seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleich zu achten sind, so werden alle unsere Forderungen gegenüber dem Käufer unabhängig von den ursprünglich vereinbarten Fälligkeiten und ohne dass es einer besonderen Ankündigung bedürfte sofort fällig. Darüber hinaus können wir in diesem Fall von allen noch laufenden Verträgen mit dem Käufer nach unserer freien Wahl und insbesondere ohne besondere Fristsetzung ganz oder teilweise zurücktreten. Wir sind ferner berechtigt, auch ohne unseren Rücktritt vom Vertrag Herausgabe der bereits gelieferten Ware zu Verlangen und Schadensersatz zu beanspruchen.
Befindet sich der Käufer mit der Annahme der Ware oder auch einer Teillieferung oder der Zahlung im Verzug, so sind wir berechtigt, die Ausführung des Vertrages unbeschadet seiner Rechtsgültigkeit bis zur Beseitigung dieser Umstände zu verweigern, es sei denn, dass die Zahlung in anderer uns genehmer Weise sichergestellt worden ist.

Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu- lässig. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie werden im Hinblick auf von uns zu vertretende und von uns anerkannte oder rechtskräftig fest- gestellte Mängel unserer Lieferung geltend gemacht. In diesem Falle ist die Geltendmachung der Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte nur zulässig, wenn wir den Teil des Entgeltes erhalten haben, der dem Wert unserer Leistung nach Abzug des mangelhaften Teiles entspricht.
 
V. Lieferung
Die voraussichtliche Lieferzeit entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung. Diese versteht sich bei Vorkasse ab Zahlungseingang, bei Lieferung gegen Rechnung ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Waren innerhalb der Lieferzeit. Falls dort keine Angaben gemacht werden, erfolgt die Lieferung nach Auftragsbestätigung spätestens innerhalb von 30 Tagen.
Es erfolgt eine Lieferung per Nachnahme oder per Vorkasse. Der Versand erfolgt im Falle von Vorkasse unverzüglich nach Zahlungseingang an die vom Kunden mitgeteilte Anschrift.
Die gekaufte Ware reist in jedem Falle – auch bei Verwendung unserer eigenen Transportmittel auf Gefahr des Käufers. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Verlangen und auf Kosten des Käufers. Gelangt die Ware auf Wunsch des Käufers nicht zur Auslieferung oder gerät der Käuferin Annahmeverzug, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Wertminderung mit der Einlagerung der Ware auf den Käufer über. Die durch die Einlagerung entstehenden Kosten gehen in vollem Umfang zu Lasten des Käufers.
Alle unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager oder ab Fabrik. Verpackungskosten und Versandspesen gehen grund- sätzlich zu Lasten des Käufers. Wiederverwendbare Verpackungen werden, wenn eine Rückgabe ausdrücklich vereinbart wurde, nur in einwandfreiem Zustand per Franko-Rücksendung mit 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben.
Die gegebenenfalls vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand unser Lager oder unsere Fabrik bis zum Ab- lauf derselben verlassen hat oder dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt wurde.
Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einwirkungsbereiches liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Um- stände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1/2 v. H., im Ganzen aber höchstens 5 v. H. vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert und benutzt werden kann.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit dem Käufer zumutbar.
Die voraussichtliche Lieferzeit entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung. Diese versteht sich bei Vorkasse ab Zahlungseingang, bei Lieferung gegen Rechnung ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Waren innerhalb der Lieferzeit. Falls dort keine Angaben gemacht werden, erfolgt die Lieferung nach Auftragsbestätigung spätestens innerhalb von 30 Tagen.
Es erfolgt eine Lieferung per Nachnahme oder per Vorkasse. Der Versand erfolgt im Falle von Vorkasse unverzüglich nach Zahlungseingang an die vom Kunden mitgeteilte Anschrift.
 
VI. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Kaufsachen vor, bis der Käufer alle gegenwärtigen und künftig entstehen- den Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Kaufsache zu- rück zu nehmen. Der Käufer stimmt einer Rücknahme in diesem Falle schon jetzt zu. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Trans- portkosten) gehen zu Lasten des Käufers. Ferner sind wir berechtigt, dem Käufer jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufsache zu untersagen und die Einzugsermächtigung (Absatz 5) zu widerrufen.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Elementargewalten und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Hieraus resultierende Ansprüche an die Versicherung werden bereits jetzt an uns abgetreten.
Der Käufer darf die gelieferten Kaufsache und die an deren Stelle tretenden Forderungen weder verpfänden bzw. zur Sicherung übereignen noch abtreten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Uns trotz eines Obsiegens im Rechtsstreit nach § 771 ZPO verbleibende Kosten dieser Klage hat der Käufer zu tragen.
Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäfts- gang weiter zu verkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen. Dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen (insbesondere aus den Sicherungen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages, inklusive Mehrwertsteuer ab. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung befugt, wobei unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellungen vorliegt. Ist dies aber der Fall, hat der Käufer uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und den Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. Die Einzugsermächtigung kann von uns im Falle von Ver- tragsverletzungen (insbesondere Zahlungsverzug) durch den Käufer widerrufen werden.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit den von uns gelieferten Kaufsachen entstehenden Erzeugnissen zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Teilen Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Teile.
Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der gelieferten Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

VII. Beanstandungen
Alle Maßangaben verstehen sich sowohl für die Standardgrößen wie auch für Sondergrößen unter Berücksichtigung der handelsüblichen Toleranzen von +/- 5 %. Farbabweichungen bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar. Ebenso gelten Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 % des Liefervolumens nicht als Mangel, unabhängig davon, ob es sich um eine Spezialanfertigung oder Sortimentsware handelt.
Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung unserer Ware sind spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware vom Käufer uns gegenüber schriftlich zu erheben. Spätere Reklamationen sind bedeutungslos und können von uns nicht berücksichtigt werden, es sei denn, es handelt sich nachweisbar um verdeckte Mängel. Diese sind jedoch spätestens innerhalb von 45 Tagen anzuzeigen.
Bei uns angezeigte tatsächliche Qualitätsmängel der von uns gelieferten gebrauchten oder ungebrauchten Waren sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ansprüche des Käufers auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen; insoweit gilt Abschnitt IX dieser Bedingungen entsprechend.
Der Käufer hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir auch eine zweite uns gestellte angemessene Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzgl. eines von uns zu vertretenden Mangels durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Dasselbe Rücktrittsrecht besteht auch bei Unmöglichkeit oder Unvermögen der Aufbesserung oder Ersatzlieferung durch uns.
Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware auf alle Fälle zunächst in Empfang zu nehmen und unsere schriftliche Bereitschaftserklärung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung abzuwarten.
Die Lieferung von Ware II. Wahl und von Partieware erfolgt grundsätzlich unter Ausschluss jeder Mängelhaftung, soweit nicht Mängel arglistig verschwiegen wurden.
Die Rücksendung von beanstandeter Ware hat ausnahmslos erst nach unserer vom Käufer vorher einzuholenden schriftlichen Zustimmung, und zwar franko zu erfolgen.
Die Gutschrift der von uns zurückgenommenen Ware erfolgt grundsätzlich zum jeweiligen Tagespreis.
Nicht sach- oder fachgemäße Verarbeitung, Lagerung oder Verwendung unserer Ware durch den Käufer entbindet uns von jeglicher Haftung auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Pauschalierter Schadensersatz - Steht uns ein Schadensersatz- oder Wertminderungsanspruch gegen den Käufer, gegen dessen Vertreter oder gegen dessen Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – zu, sind wir berechtigt, 20 % der vereinbarten Vergütung ohne weiteren Nachweis als Schadensersatz oder Wertminderung zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens oder einer höheren Wertminderung bleibt vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die Pauschale.
Die bloße Präsentation der Artikel auf der Website ist im Zweifel als reine Leistungsbeschreibung anzusehen, keinesfalls als Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Waren. Eigene Garantien von LICHTENSTEIN müssen ausdrücklich schriftlich im einzelnen als solche bezeichnet werden. Garantierklärungen Dritter, insbesondere Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt.
 
VIII. Datenschutz
Siehe separate Datenschutz-Erklärung, veröffentlicht in unserem Onlineshop.
LICHTENSTEIN erteilt Ihnen unentgeltlich Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten. Sie können bei uns jederzeit die Berichtigung, Sperrung oder Löschung der bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten veranlassen.
 
IX. Sonderanfertigungen
Sofern wir eine Ware nach Mustern, Modellen, Zeichnungen oder anderen Angaben eines Käufers herstellen, übernimmt der Käufer die Gewähr dafür, dass durch die Anfertigung und den Verkauf dieser Ware Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte nicht verletzt werden. Für alle Schäden, die uns aus der Geltendmachung solcher Rechte entstehen, hat uns der Käufer schadlos zu halten.
 
X. Haftungsausschluss
Wir haften nicht auf Ersatz für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, gleich aus welchem Rechtsgrund die Haftung hergeleitet wird (Verzug, Unmöglichkeit, Schlechtleistung, unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss).
Weiterhin schließen wir die Haftung hinsichtlich der Tätigkeit unserer Erfüllungsgehilfen für jegliches Verschulden aus.
Im Übrigen ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet LICHTENSTEIN, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet LICHTENSTEIN gegenüber Unternehmern nicht.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt unter anderem auch für deliktische Ansprüche.
Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
 
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist in 99831 Amt Creuzburg
Gerichtsstand ist Eisenach bzw., bei sachlicher Zuständigkeit, Erfurt.
Soweit der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, wird als Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Verpflichtungen einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche sowie als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von LICHTENSTEIN in Amt Creuzburg vereinbart.
 
XII. Anzuwendendes Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze im Haager Kaufrechtsüberein- kommen bzw. des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
 
XIII. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame solche ersetzt, die dem angestrebten Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst weitestgehend entspricht.
 
99831 Amt Creuzburg, den 01.07.2019